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Aufgrund der aktuellen Auflagen der Regierung im Zuge der Corona-Pandemie, bleiben Schulen und Kindergärten bis zum 10. Januar geschlossen. Leider trifft dies auch auf unsere Einrichtung zu, weswegen wir lediglich eine Notfallbetreuung anbieten können. Diese gelte für Kinder, bei den mindestens ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeite, sowie für Kinder von Alleinerziehenden. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist immer, dass es keine alternative Betreuungsmöglichkeit gebe, etwa durch den Lebenspartner.