Aufgrund der aktuellen Auflagen der Regierung im Zuge der Corona-Pandemie, bleiben Schulen und Kindergärten bis zum 15.2.2021 geschlossen. Leider trifft dies auch auf unsere Einrichtung zu, weswegen wir lediglich eine Notbetreuung anbieten können. Diese gelte für Kinder, bei den mindestens ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeite, sowie für Kinder von Alleinerziehenden. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist immer, dass es keine alternative Betreuungsmöglichkeit gebe, etwa durch den Lebenspartner.

Melden Sie Ihren Bedarf zur Betreuuung rechtzeitig an, damit wir die Gruppenbelegung ausreichend planen können.